Wegen der Ausfallzeiten im Sportbetrieb hat der Vorstand des TSV Gestorf beschlossen, einen einmaligen Nachlass von 40% auf die im 1. Halbjahr 2021 zu erhebenden Mitgliedsbeiträge einzuräumen.
Bei der im März fälligen Rate für das 1. Halbjahr 2021 werden demnach nur 60% des üblichen Betrages erhoben. Wann der Sportbetrieb wieder starten kann, wird auf der Homepage des TSV Gestorf und in den Zeitungen bekannt gegeben.
Weitere Auskünfte erteilt der 1. Vorsitzende Klaus-Dieter Winkel unter 05045 7281